Personalerhöhung GW-G/GW-Öl

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  • Naja, auf nem GW-G sollten sowieso mind. 2 Personen die auch die Gefahrgut-Ausbildung haben. Man könnte es dann so machen, dass die Mindestbesetzung schon mal 2 beträgt. Was die Maximalbesetzung angeht, kann ma ja noch diskutieren.

    Sollte das mit der Mindestbesetzung beim GW-G gemacht werden - eben wegen dem von mir aufgeführten Grund - müsste dies bei einigen (wenn nicht sogar allen) Fahrzeugen gemacht werden, bei denen ausgebildetes Personal benötigt wird. Ja mir ist bewusst, dass man auch einen GW-G mit einer Person rausschicken kann und das geforderte ausgebildete Personal mit nem MTW rausschicken kann und die beiden Fahrzeuge koppeln kann. Das sollte aber auch in Zukunft eine Option bleiben.

  • Ich schätze am ReSi schon immer die recht große Flexibilität im Fuhrpark, um den Realbauern vieles zu ermöglichen (ohne eine Eierlegende Wollmilchsau zu schaffen).


    Daher würde ich eine Änderung der Besatzung beim GW-G und GW-Öl von 3 auf 6 bevorzugen, da dies in der Realität auch öfters der Fall ist.


    Ein paar Beispiele:

    GW-G FF Soest

    GW-G FF Lohmar

    GW-Öl BF Frankfurt


    Die Mindestbesatzung an ausgebildetem Personal beim GW-G braucht man meiner Meinung nach nicht zu ändern, denn bei vielen Hauptamtlichen Wachen und Berufsfeuerwehren wird der GW-G nur vom Fahrer zur Einsatzstelle gebracht. Das Fachpersonal kommt aber im Rendezvous-System, z.B. mit MTF zur Einsatzstelle. Und das ist so auch bereits jetzt implementiert.

  • Wenn man die aktuelle Personalstärke übernimmt und man nicht alle Bestandsfahrzeuge wieder reduzieren muss, sehe ich erstmal keinen Grund der dagegen spricht. Zwar weicht man dadurch von der Norm ab, allerdings haben wir denselben Fall beim TLF 3000 und TLF 4000 ebenfalls ermöglicht.



  • Bleibt es dann beim GW-G aber bei einer Personalanforderung mit Gefahrgut-Lehrgang von 2?

    Meiner Meinung nach ja, es sind dann zwei Leute vor Ort die sich mit der umfangreichen GW-G Beladung auskennen und diese für die arbeitenden Trupps bereitstellen können. Damit arbeiten sollte jeder mit CBRN-Grundlehrgängen.

  • Der aktuelle Stand ist, man brauch für den GW-G/AB-G 2 Personen mit Ausbildung am Einsatzort. Die müssen allerdings nicht auf dem Fahrzeug sitzen, sondern können auch anderweitig zur Einsatzstelle kommen.


    Ich denke nicht, dass hier eine Änderung erforderlich ist, nur weil wir die maximal mögliche Personalanzahl auf dem GW-G anheben. Die ursprüngliche Begründung für die Mindeststärke mit Ausbildung von 2 bleibt ja bestehen.