Gefährdung des Schiffsverkehrs

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  • Über den Einsatznamen lässt sich gerne diskutieren.


    Beschreibung: Jugendliche springe von einer Brücke in einen Kanal oder Ähnliches, dadurch gefährden sie den Schifffahrtsverkehr. Passanten rufen die Polizei.


    Einheiten: 1x Bundespolizeistreife

    Dauer: 2 Minuten

    POI: Brücke (über Wasser?)

  • FloFrankfurt

    Hat das Label Polizei hinzugefügt.
  • Gibt bei dem Vorschlag in meinen Augen mehrere Probleme.


    Zunächst einmal ist das Sache der Landespolizei und nicht der Bundespolizei.


    Ein POI Brücke über Wasser hatten wir schon einmal probiert umzusetzen, es hat leider aber nicht funktioniert. Wir können uns das aber gerne noch einmal anschauen, ich will bloß nichts versprechen.


    Und zu guter Letzt ist für mich fraglich inwieweit das beschriebene Szenario tatsächlich einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr darstellt. In meinen Augen wäre das eher im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und würde vermutlich nicht geahndet werden, sondern durch eine Gefährderansprache und einen Platzverweis gelöst. Würden die Jugendlichen zum Beispiel Steine auf Schiffe werfen, wäre das hingegen eindeutig eine Straftat.


    Ich würde den Einsatz als "Gefährdung des Schiffsverkehrs" laufen lassen. Dann kann man beide Szenarien abdecken und langfristig noch ein paar mehr ergänzen, ggf. auch mit Unterstützung durch FW/WR zur Beseitigung von Gefahren. Spontan würden mir da z.B. treibende Fischernetze im Fahrwasser eines Flusses einfallen.

  • FloFrankfurt

    Hat das Label Geplant hinzugefügt.
  • FloFrankfurt

    Hat den Titel des Themas von „Gefährlicher Eingriff in den Schifffahrtsverkehr“ zu „Gefährdung des Schiffsverkehrs“ geändert.