Ein Anrufer meldet eine Person, die aus etwaigen Gründen plötzlich an einem oder beiden Augen erblindet ist. Da unklar ist, was die Ursache dafür ist, wird zunächst ein Notruf abgesetzt.
Gründe dafür können sein: Traumatische Verletzungen von außen; akuter Verschluss bzw. Verletzung des Sehnerv etc.
Benötigt wird 1 RTW