Auch wenn sich das Thema hier vorerst geklärt hat, wollte ich auch nochmal meinen Saft dazu geben:
Ich unterstütze auch die Meinung, dass der ELW2 den ELW1 ersetzen kann.
Ich habe als Realbauer auch mehrere Fahrzeuge, welche man als ELW1,5 bezeichnen könnte. Diese Fahrzeuge sind meist auf Basis eines großen Sprinters oder äquivalentem Fahrgestell aufgebaut und fungieren meist als ELW1 der betreuenden FW. Bei Großschadenslagen rücken diese dann mit der Führungsgruppe auch regional aus um dort die TEL zu stellen. Hier mal ein paar Beispiele:
ELW 1 der FF Bergen (LK Celle):
https://www.feuerwehrbergen.de/elw/
ELW 1 der FF Winsen (Aller):
https://feuerwehr-winsen-aller.de/ueber-die-wehr/fahrzeuge
ELW 1 der FF Langlingen:
https://feuerwehr-langlingen.de/elw-1-florian-celle-21-11-6/
ELW 1 der FF Soltau:
https://www.feuerwehr-soltau.d…aktuelle-fahrzeuge/elw-1/
ELW 2 der FF Bruchsal:
https://www.ff-bruchsal.de/fahrzeuge/bruchsal/br-1-12-elw2/
ELW 2 der FF Malsch (LK Karlsruhe):
https://ff-malsch.de/fahrzeug/einsatzleitwagen/
ELW 2 der FF Rastatt:
https://www.ff-rastatt.de/?p=12497
So ist es z.B. im LK Celle so, dass es mehr der ELW1,5 als tatsächliche ELW1 gibt. Die Gemeinden haben hier als EL-Fz meist MZF. So muss ich aktuell für Einsätze ELWs quer durch den Landkreis schicken, damit diese die Fahrzeuganforderungen erfüllen können.
Allerdings stimmt es auch, dass der Zugführer nicht mit den ELW1,5 ausrückt. Das Problem finde ich aber auch bei manchen BF, wo nur der B-Dienst mit dem ELW kommt und der C-Dienst auf dem LF mitfährt. Daher wäre ich da auch für den Ersatz der Anforderung Kdow/ELW/MZF zu einer Anforderung Ausbildung Zugführer (o.ä.). Das ist aber ein anderes Thema, daher will ich das nicht weiter vertiefen.
Auch wenn ich hier nur Beispiele aus zwei Regionen eingebracht habe, hoffe ich das rüber kam, dass es sich hierbei keineswegs um eine Sonderlösung handelt. Manche Landkreise setzen stark auf dieses Konzept, wodurch man als Realbauer hier leider aktuell massive Nachteile erfährt.
Daher würde ich mich freuen, wenn der ELW2 zumindest den ELW1 (ohne KdoW/MZF) ersetzen kann.