Beiträge von WAL

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    Das Thema ist seit mehreren Wochen eingeschlafen, trotzdem möchte ich für eine eventuell spätere Betrachtung meine Gedanken dazu äußern:


    1. Die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) sind typischerweise nicht bei den Zollämtern (ZÄ) untergebracht, sie sind Teil der Sachgebiete (SG) C der Hauptzollämter (HZÄ). Die ZÄ sind für Einfuhr, Ausfuhr und Abfertigung von Waren zuständig und nehmen Kontrolltätigkeiten vergleichbar mit denen der KEVen nicht direkt wahr.


    2. Kontrolleinheiten Prävention (KEP) gibt es nicht mehr, diese wurden in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überführt und gehören zu den SGen E der HZÄ.


    3. Wenn man bereits die Aufgaben der FKS von denen der KEV abgrenzt, muss man auch beachten, dass die KEVen regelmäßig dem Zollfahndungsdienst (ZFD) weichen, dieser besteht aus acht Zollfahndungsämtern (ZFÄ) und dem Zollkriminalamt (ZKA).


    4. Die acht OEZen sind an acht Standorten im Bundesgebiet angesiedelt, die ZUZ gibt es an genau einem Dienstort. M.E. nicht für eine Implementierung geeignet.


    Ein akutes Einsatzgeschehen ist mehr Ausnahme als Regel und eine Leitstelle im herkömmlichen Sinne gibt es für die Zollverwaltung auch nicht, eine (spätere) Implementierung in den Rettungssimulator ist fragwürdig.