Beiträge von Rafocat

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    Liebe ReSi Gemeinde,

    Fußball - ein allumfassendes Ereignis was genauso wie die Leidenschaft für dieses Spiel und den Realen HiOrgs immer wieder zu Kontroversen führt...


    Ich habe zusammen mit einigen Mitspielern mich bei einem Bundesliga Tippspiel angemeldet wo wir kostenlos ohne Einsatz oder Verpflichtungen tippen.


    Wer also Lust hat, sich neben dem ReSi auszutauschen und genauso aus reiner Freude und Spaß die Fußball Bundesliga Tippen möchte ist Herzlich eingeladen hier mitzutippen


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    ich hab das betreffende verbuggte fz verkauft und mir ein neuen geholt.

    und/oder kann man ein 2ten rtw hinschicken und nach ca 20 minuten freigeben + schließen. da der 2te rtw schon eine gewisse zeit vor ort ist, kann man den patienten von anderen bug-rtw übernehmen und schließt endlich den einsatz ;D

    Ahh ok - ist auch eine Lösung, jedoch muss ein Fahrzeug doch auf Status 2 und in der Wachd sein bzw Status 6 und auf Wache - oder?


    Hier gibt's zumindest eine Lösung


    Welche Soundeffekte?! Das würde mich ja Wahnsinnig machen! Spiele ohne Sound und wer Sound haben möchte bitte - was die Lautstärke angeht ,dass geht doch bestimmt auch indem man die Box aufdreht...

    Die rechtliche und taktische Pflicht, bei Brandverdacht sofort die Handlungsfähigkeit (Löschmittel) und den Eigenschutz (Atemschutz) sicherzustellen, ergibt sich in der Schweiz aus der Kombination zweier verbindlicher Standardwerke der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS): dem „Reglement Einsatzführung“ und dem „Reglement Basiswissen“


    Hier : https://www.feukos.ch/de/reglement-basiswissen-2-0/ und Hier: https://www.google.com/url?sa=…ZKYB&ust=1784564766006000


    Problemlos nachzulesen



    Zu deinen Kritikpunkten - Schön das die BETA all das umsetzt bzw umsetzen wird ;)

    Genauere Beschreibung:

    Hochskalierbarer Stufeneinsatz nach einem Gewitter: Stufe 1: Nur der Pikettoffizier rückt mit dem Kommandofahrzeug zur Kontrolle aus (Rauchgeruch, defekte Elektrogeräte). Stufe 2: Die Wärmebildkamera zeigt eine Wärmequelle in der Holzwand, Nachalarmierung von LF, DLK und ELW, Öffnen der betroffenen Stelle. Stufe 3: Beim Öffnen schlägt Feuer aus der Wand, der Blitzeinschlag hat einen Schwelbrand entfacht, der Dachstock brennt: Alarmstufenerhöhung auf Vollaufgebot. Der Einsatz kann nach jeder Stufe enden, per Zufall entscheidet das Spiel, wie weit eskaliert wird.

    Du schreibst hier doch selbst von einem "Blitzschlag"

    Das sind keine 30 Einzelfehler von 30 fahrlässigen Einsatzleiterm, das ist ein normales und rechtlich abgestütztes System in einem Milizland ohne ständig besetzte Wachen.

    Möchtest Du dass ich Dir Schweizer Urteile zu solchen Fällen raussuche? Nur weil etwas irgendwo anscheinend Dauerhaft angewendet wird, bedeutet es nicht automatisch dass es Richtig ist. Auch in Deutschland haben wir nicht überall ständig besetzte Wachen!

    Und auch was deine Meldung angeht:


    Auch ohne das Ereignis „Blitzschlag“ bleibt die rechtliche und taktische Bewertung im Kern bestehen: Die alleinige Entsendung eines Kommandowagens (KdoW) zur Erkundung bei der Meldung „Rauchgeruch – keine Flammen“ ist einsatztaktisch falsch und zieht bei einer Schadensausweitung erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich.Zwar fällt ohne den Blitzschlag das unmittelbare Wissen um ein hochenergetisches Ereignis weg, der konkrete Brandverdacht bleibt durch den wahrgenommenen Rauchgeruch jedoch vollumfänglich bestehen.


    In der Feuerwehr-Einsatztaktik (sowohl nach FwDV 3 in Deutschland als auch nach den FKS-Richtlinien in der Schweiz) wird streng zwischen zwei Szenarien unterschieden:

    Unklare Meldung (z. B. „Geruch im Freien“, „Feuerschein am Horizont“): Hier ist der Ort oder die Ursache völlig vage. Eine Erkundung (ggf. auch mit kleinerem Gerät oder einem KdoW vorweg) kann zulässig sein.

    Konkreter Brandverdacht („Rauchgeruch im Gebäude/Objekt“): Rauchgeruch ist das gasförmige Verbrennungsprodukt eines Feuers. Da der Anrufer den Geruch bereits wahrnimmt, brennt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits (z. B. Kabelbrand, vergessenes Essen auf dem Herd, Schwelbrand in der Wand). Dass man keine Flammen sieht, unterstreicht lediglich, dass der Brandherd (noch) verdeckt oder die Verbrennung unvollständig ist.


    Es tut mir ja wirklich Leid, dass ich als "Deutscher" ein besseres Verständnis zu scheinen habe, wie Du von eurem Feuerwehrwesen

    Die rechtliche und taktische Bewertung ist bei einem gemeldeten „Rauchgeruch nach Blitzschlag“ nahezu identisch, da die Gefahrenlage für die Feuerwehr dieselbe ist.Ein Blitzschlag ist ein hochenergetisches Ereignis, das typischerweise Versteckte Brände (z. B. Schwelbrände in Fehlböden, Dämmmaterialien oder Dachstühlen) verursacht. Rauchgeruch ist das klassische Symptom eines solchen Schwelbrandes.Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland gilt dies einsatztaktisch als konkreter Brandverdacht und nicht als unklare Meldung.


    Die taktische Pflicht zur Risikominimierung Feuerwehr-Einsatzleiter und Leitstellen dürfen nicht das "Best-Case-Szenario" (z. B. „Es riecht nur ein bisschen verbrannt, da ist bestimmt nichts“) annehmen, sondern müssen vom Worst-Case-Szenario ausgehen („Es läuft ein verdeckter Dachstuhlbrand mit akuter Ausbreitungsgefahr“).


    Das Erkundungsverbot ohne Eigenschutz

    Wenn der Einsatzleiter im Kommandowagen (KdoW) alleine eintrifft und den Rauchgeruch bestätigt, steht er vor einem massiven Problem:Er kann den Brandherd meist nicht ohne Wärmebildkamera und Atemschutz lokalisieren.Er hat keinerlei Löschmittel dabei, um eine Entzündung (z. B. durch plötzliche Sauerstoffzufuhr beim Öffnen einer Tür/Klappe) zu bekämpfen.Er verliert kostbare Zeit (die sogenannten kritischen Minuten der Brandausbreitung), während er auf die Folgealarmierung wartet.


    Der einzige Unterschied zur sichtbaren Rauchentwicklung liegt manchmal im Detail der Alarm- und Ausrückordnung (AAO) der Leitstellen:Bei sichtbarem Rauch: Hier wird in der Regel sofort ein erhöhter Alarm ausgelöst (z. B. Löschzug inklusive Drehleiter).Bei reinem Rauchgeruch: Einige Feuerwehren rufen hierbei eine kleinere Stufe ab (z. B. nur eine Löschgruppe/ein Löschfahrzeug statt eines ganzen Zuges).Entscheidend ist jedoch: Auch bei der kleineren Alarmstufe müssen Einsatzkräfte mit Atemschutz und ein wasserführendes Löschfahrzeug von der ersten Sekunde an mitalarmiert werden. Das alleinige Entsenden eines KdoW zur Erkundung bleibt ein schwerer taktischer Fehler.


    Ich habe selber in der Schweiz gelebt und gearbeitet und das hier ist reines KI gedünstet sondern Grundlagen wissen

    Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll!


    Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland trägt der Einsatzleiter bei einer solchen „Erkundungsfahrt“ ein erhebliches rechtliches Risiko, da das Einsatztaktik-Prinzip verletzt wurde. Das Entsenden eines einzelnen Kommandowagens (KdoW) ohne Löschfahrzeuge bei der Meldung „Rauchentwicklung nach Blitzeinschlag“ widerspricht den gängigen Feuerwehr-Dienstvorschriften beider Länder.


    Das Feuerwehrwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Maßgebend für die Taktik sind die Vorgaben der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) sowie das kantonale Feuerwehrgesetz - soweit richtig!


    Sobald der Einsatzleiter vor Ort eintrifft und die Lage bestätigt, liegt eine taktische Fehlbeurteilung bei der Erstdisposition vor. Ein Blitzeinschlag mit sichtbarem Rauch ist eine „bestätigte Schadenlage“ und kein unklarer Kontrollgang. Die Feuerwehr hat den gesetzlichen Auftrag zur unverzüglichen Brandbekämpfung missachtet


    Durch das Nachfordern der Löschkräfte (Tanklöschfahrzeug, Atemschutz) entsteht eine erhebliche Zeitverzögerung (Eintreffzeit). In der Schweiz gilt wie in Deutschland der Grundsatz, dass bei akutem Verdacht auf ein Brandereignis ein kompletter Löschzug bzw. die entsprechende Standard-Einsatzgruppe (Löschgruppe) ausrücken muss. Die Aufsplittung in eine reine „Erkundung“ ohne Erstangriffsmöglichkeit verzögert die Rettungs- und Löschfristen rechtswidrig.


    Wenn es zu Personen- oder höheren Sachschäden kommt


    In diesem Fall drohen dem Einsatzleiter oder dem Disponenten der Alarmzentrale (je nachdem, wer die Entscheidung zur Minimierung des Erstabzugs getroffen hat) straf- und zivilrechtliche Konsequenzen:Strafrecht (Schweizerisches Strafgesetzbuch - StGB): Es steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), der fahrlässigen Tötung (Art. 117 StGB) oder der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst (Art. 222 StGB) im Raum. Da die Feuerwehr eine gesetzliche Garantenstellung zum Schutz von Leben und Eigentum innehat, handelt es sich hierbei um ein strafbares „Unterlassen durch ungenügende Vorbereitung/Fehlentscheidung“.Zivilrecht / Staatshaftung: Der Geschädigte oder die kantonale Gebäudeversicherung (z.B. GVZ, AGV) fordert Schadenersatz. Da der Schaden durch das fehlerhafte, verzögerte Eingreifen der Feuerwehr nachweislich vergrößert wurde, greift die Kantonale Staatshaftung. Der Kanton oder die Gemeinde haftet primär für Fehler ihrer Beamten/Milizpolitiker im Dienst. Ein Regress auf den Einsatzleiter persönlich erfolgt meist nur bei grober Fahrlässigkeit


    Mit besten Grüßen

    Ponter du bist herzlich eingeladen in den Verband Leitstelle Hannover (Platz 3) zu kommen. Wir haben mittlerweile Deutschlandweit wachen und Einsatzgebiete und spielen Aktiv. Beste Grüße

    Die Staffelung macht vorallem für Spieler Sinn, die Real bauen und Spielen wollen. Insbesondere wenn man bereits eine gewisse Größe erreicht hat und 600k für eine Wache ausgegeben muss,überlegt man sich 2x ob man jetzt die Dorfwehr mit 2 Fahrzeugen installieren möchte oder nicht

    Ich unterstütze diese Idee/den Vorschlag zukünftig eine Anzeige zu implementieren die zeigt wie lange die Fahrzeuge bereits vor Ort sind. Eine ungefähre Einsatzzeit bekommt man ja ebenfalls zur Verfügung gestellt