Beiträge von FloFrankfurt

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    Das ist so schlichtweg falsch. Bitte sieh in Zukunft von der Verbreitung von Falschinformationen im Forum ab.


    Die Genfer Konventionen (inkl. Zusatzprotokolle) gelten primär für den bewaffneten Konflikt (aka Krieg) und dienen im Falle vom roten Kreuz und roten Halbmond dazu, neutrales Sanitätspersonal erkenntlich zu machen, da dieses einen besonderen Schutz genießt. Ein Kriegsverbrechen wäre z.B., wenn man das rote Kreuz nutzt um sich dem Gegner unter dem Schutz des Kreuzes zu nähern und anzugreifen.


    Insofern ist die Verwendung von Symbolen wie dem rotem Kreuz, dem roten Halbmond oder auch des blauen Dreiecks auf orangenem Viereck des Zivilschutzes in Grafiken - was die Genfer Konventionen angeht - vollkommen unproblematisch. In Deutschland wäre, wenn überhaupt, § 125 Ordnungwidrigkeitengesetz einschlägig, allerdings greift im Falle von Fahrzeuggrafiken in der Regel die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz.


    Oder anders gesagt: Die Verwendung von rotem Kreuz und Co in Fahrzeuggrafiken ist in der Regel überhaupt kein Problem und deswegen unter Grafikern üblich. Besagtes rotes Quadrat auf dem Falck-RTW ist übrigens einfach nur das Falck-Logo (Beispiel).


    Edit: Verlässliche Informationen zu den Genfer Konventionen finden sich zum Beispiel bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

    Kurzum: Ja.


    Gefangene heißt in dem Kontext nie, dass derjenige zwangsläufig ins Gefängnis geht. Denkbar wären hier sowohl die Mitnahme zur Dienststelle zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos) und Blutabnahme (Alkohol, Drogen), als auch die vorläufige Festnahme mit Vorführung beim Haftrichter. Letzteres gerade bei Wiederholungstätern und wenn es zu Unfällen kommt.


    Ansonsten kämen noch Sachen wie die Ausnüchterung in der Zelle bei Alkohol-/Drogenintoxikation oder der Gewahrsam bis zu Übergabe an die Eltern/das Jugendamt bei Minderjährigen in Frage.

    Folgende neue Inhalte sind ab jetzt im ReSiSloganGroß verfügbar:

    Neue Varianten für den Einsatz:

    • Brennender LKW
    • Baum auf Stromleitung

    Neue Anrufe für die Einsätze:

    • Alkoholintoxikation
    • Anzeige Graffiti
    • Personen auf Fahrbahn

    Das mag bei einem Dutzend Einsätzen in der Liste vielleicht noch ganz nett sein, bei 120 Einsätzen brauche ich's aber nicht mehr. Zumal inzwischen ein Großteil der Einsätze über Lagemeldungen verfügt, die von sich aus kommen und die ich jederzeit nochmal im Einsatzprotokoll nachlesen kann.

    In etwas so? Falls ja, bitte in den bestehenden Threads weiter.



    Hört sich aber wenig nach Feuerwehr an, sondern mehr nach Sondereinheit der SEG, Fahrzeuge sollen nämlich mit RS, NS und Arzt besetzt werden und das werden dir keine 61 Feuerwehr in Bayern stellen können.

    Was das BBK vorsieht ist auch eine Teileinheit der medizinischen Task Force und keine reine FW-Komponente. Die soll es auch nicht 61 Mal in Bayern, sondern 61 Mal im ganzen Bundesgebiet geben.


    Wobei man den Dekon-V (GW/AB/Anh.) alleine ja auch bei der FW kaufbar machen könnte. Der ist ja nicht mit NA besetzt.

    Hinweis vorne weg: Dieser Vorschlag ist mein Privatvergnügen und kein offizielles Konzept vom ReSi-Team.


    Das BBK plant momentan an 61 Standorten der medizinischen Task-Force eine Teileinheit Dekon V aufzubauen (Quelle). Diese sind explizit für einen ManV mit kontaminierten Patienten gedacht und bestehen aus mehreren Fahrzeugen unter anderem auch einem GW-Dekon V. Die vorgesehenen Fahrzeuge mit Mannstärke findet man hier schematisch dargestellt.

    Nachdem die Planung vom BBK als einzige bundesweit einheitlich werden soll, wäre das in meinen Augen der einzig sinnvollste Maßstab für den ReSi. Meines Wissens sind die bestehenden Dekon-V-Komponenten in Bayern (sei es jetzt GW, AB oder Anh.) nur als Ergänzung des Dekon-P bei einer größeren Anzahlen kontaminierter Verletzter gedacht. Kleinere Anzahlen unterhalb der ManV-Schwelle kann/soll der Dekon-P alleine bewerkstelligen. Korrigiert mich hier gerne, falls ich falsch liege.



    Bleibt nur noch die Frage, wie man das alles im ReSi unterbringen könnte. Momentan haben wir noch keinen ManV-Lagen und somit auch noch nicht das Problem, dass bei kontaminierten Patienten der Dekon-P nicht mehr ausreicht. Somit besteht in meinen Augen momentan auch noch kein Einsatzzweck für eine Dekon-V-Komponente im ReSi.

    Sobald wir eine ManV-Komponente einführen (egal wie genau letztlich das Konzept aussieht), ändert sich das ggf. Hier wäre dann die grundsätzliche Frage ob man das dekontaminieren von Patienten im Detail darstellen (Option 1) oder nur statisch über eine entsprechende Lagemeldung (Option 2) lösen möchte.


    Das hier sind jetzt nur ein paar grobe Ideen und das Thema ist auch nicht mein Spezialgebiet, insofern bin ich für konstruktive Ideen dankbar.

    Wenn du auf den Einsatz gehst hast du rechts neben jedem Fahrzeug ein kleines X. Wenn du da drauf klickst wird das Fahrzeug vom Einsatz abgezogen und du kannst es zu einem anderen Einsatz schicken.

    Ich bring dann mal ein bisschen Ordnung ins Chaos.


    Zum Thema Geldtransporter verliert Geld:

    Das ist in der Form, dass Scheine rumflattern meines Wissens in DE in letzter Zeit nicht passiert. Es gab 2011 allerdings einen Fall in Bayern bei dem die Hecktür während der Fahrt aufgegangen ist (bzw. nie richtig zu war) und drei Geldkoffer aus dem Fahrzeug gefallen sind (Spiegel Artikel). Das ist aber auch der einzige Fall aus dem deutschsprachigen Raum den ich auf die Schnelle finden konnte. Prinzipiell wäre das auch jetzt schon umsetzbar.



    Oder halt das die Leute die den Geldtransporter fahren merken,das 1-3 Bullis sie verfolgen.

    Ein Bulli/PKW setzt sich vor den Geldtransporter und bremst ihn aus.

    Die Leute vom Geldtransporter drücken dann den Alarmknopf

    Das wäre dann ein Überfall auf einen Geldtransporter für den uns momentan aber noch Komponenten im Spiel fehlen (z.B. Pol-Heli und Gefangene). Ob das, wie Burner921 schreibt, schon zwangsläufig eine SEK-Lage wäre, sei mal dahingestellt. Bei den Einsatzzeiten von Spezialkräften und der Dringlichkeit der Lage wird das in vielen Fällen mindestens sportlich. In Hamburg oder Berlin würde es vermutlich klappen, in den Flächenbundesländern tendenziell nicht.


    Also die Bundespolizei hat da son rein gar nicht verloren da sie gar keine Befugnisse hätten.

    Die Aussage ist schlichtweg falsch. Im Rahmen der repressiven Eilzuständigkeit hat die Bundespolizei nicht nur die Befugnisse, sondern ist sogar verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die keinen Aufschub dulden um eine Verschleierung der Straftat zu verhindern, bis eine Abgabe an die zuständige Behörde möglich ist. In der Realität wäre je nach Kräfteverfügbarkeit auch eine explizite Anforderung der Bundespolizei zur Unterstützung wahrscheinlich. Insbesondere dann, wenn man mit einer Flucht über die Grenze rechnet.