Beiträge von JonasK

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    Weil ein RW nunmal kein LF ersetzten kann.

    Wenn du nennst bei welchen Einsätzen das so ist kann ich es gerne auch fachlich untermauern.

    So ist das halt bei einem Aufbauspiel.


    Solltest du der Meinung seien das die Beträge trotzdem erhöht werden müssen, erstelle bitte zu JEDEM Einsatz wo der Verdienst erhöht werden sollte ein Vorschlag.

    Besatzung von 4 Person ist eigentlich zwingend erforderlich da sie meist an der jeweiligen Einsatzstelle losgelöst von anderen Einheiten arbeiten.


    Unter Beachtung des Faktor des Eigenschutz und des Schutz anderer Teilnehmer im Straßenverkehr ist es erforderlich das sowohl der Beifahrersitz als auch der Sitzplatz unmittelbar hinter dem Führer des Fahrzeuges (Nicht zu verwechseln mit dem Fahrzeugführer) nicht durch Personen besetzt sind bei denen mit einem erhöhten Risiko zu rechnen ist das durch ihre Handlung der Führer des Fahrzeug in einer Art und Weiße gestört wird das dies sein Fahrverhalten beeinflusst und gefährdet.



    Ein Funkstreifenwagen ist meistens ein 4. Sitzer.

    Diese Aussage ist in soweit fehlerhaft das

    neinem Kenntnisstand nach in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Fahrzeuge der folgenden Kategorie grundsätzlich im Streifendiensten zum Einsatz kommen: Limousine, Kombi, SUV, Kompakt Van, Minibus.


    Unter Beachtung dessen das selbst Kleinwagen wie z.b. der 1er BMW oder der Opel Corsa gegenwärtig in besitz eines 5. Sitzes sind, ist infolgedessen grundsätzlich anzunehmen das alle Fahrzeug dessen Besitz zum Zwecke des Einsatz im Streifendienst bestehen, keine Fahrzeug sind welche ausschließlich im Besitz von vier Sitzplätzen sind. Im mindest besitzen sie also fünf Sitzplätze.

    Im Regel Rettungsdienst ist er selten anzutreffen jedoch insbesondere im ehrenamtlichen Bereich ist er häufig anzutreffen. In NRW bsp. Weise hat jede der 54 Kreise und Kreisfreien städte davon min. 4 für die Einsatzeinheiten.

    Wenn es danach geht bitte auch folgendes: Abschlepper, O-Amt, Untere Wasserbehörde, EVU, Schornsteinfeger, Straßenbahn unternehmen (z.b. Zweckes Freischaltung für der Oberleitung), Bestatter, Unweltamt, Stadtbetriebe, Privates unternehmen zur Beseitigung von Öl-Spuren, Private Bergungsunternehmen.


    In diesem Sinne, dagegen.

    Bei einem Tanklaster sprechen wir doch meist von einem Fassungvermögen im Bereich von 15m³ bis 40m³


    Bei so einem Brand brauchst du mit zwei LF eigentlich gar nicht anfangen. Da kannste absperren und dich danach aufs Dach vom LF setzten und zu schauen .Da erreichste nichts.