Notfallseelsorge

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  • Wobei du nicht zwangsläufig Tote brauchst um einen Seelsorger zu rechtfertigen. Bei einem ManV mit etlichen Schwerverletzten wäre die Seelsorge ggf. auch schon gerechtfertigt.


    Die Frage für mich wäre eher, ob der Bedarf nach einem Seelsorger für Einsatzkräfte nicht schon in die Kategorie verletzte Einsatzkräfte fällt und sich dadurch für den ReSi disqualifiziert.

  • Die Frage für mich wäre eher, ob der Bedarf nach einem Seelsorger für Einsatzkräfte nicht schon in die Kategorie verletzte Einsatzkräfte fällt und sich dadurch für den ReSi disdisqualifiziert.

    Aus diesem Grund, bin ich dagegen, da es eine Psyschiche "Verletzung" der Einsatzkräfte beinhaltet und das muss ich persönlich nicht in einem Spiel haben. Reicht mir in echt schon

  • Naja es ist keine wirkliche Verletzung einer Einsatzkraft.

    Du möchtest mir also sagen, dass eine Einsatzkraft die in Folge eines Einsatzes eine PTBS erleidet nicht erkrankt und keine gesundheitlichen Probleme hat? Bitte informiere dich anständig, bevor du solche Aussagen triffst. In vielen Fällen leiden die Betroffenen ihr ganzes Leben lang an einer PTBS und "funktionieren" nie wieder "normal." Und die Seelsorge dient nun mal als erste Hilfe für genau solche psychischen Erkrankungen.

    Wenn wir also sagen, dass sowohl verletzte Einsatzkräfte, als auch psychiatrische Notfälle ein No-Go für den ReSi sind (siehe hier), dann sind psychische Erkrankungen für Einsatzkräfte gleich ein doppeltes No-Go.


    Von daher gibt's von mir ein dickes, fettes "Dagegen" für den Vorschlag.