Amtshilfe bei Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher

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  • Einsatzname:

    Amtshilfe für Gerichtsvollzieher


    Evtl. genauere Beschreibung:

    Gerichtsvollzieher möchte Zugriff zur Wohnung für eine Zwangsvollstreckung haben und benötigt wegen Abwesenheit des Wohnungseigentümers Zugang zur Wohnung.


    Benötigte Fahrzeuge:

    1x Landespolizei

    1x (H)LF / RW / KEF


    Vergütung in Münzen:

    1.200


    Telefonanruf - Dialog:

    Hallo hier ist Gerichtsvollzieher XXXX.

    Ich befinde mich an der Wohnung ZZZZ in YYYY im 3. OG und muss eine Zwangsvollstreckung durchführen.

    Leider konnte ich den Schuldiger nicht Vorort antreffen und benötige daher Ihre Unterstützung.

    Ja, den Gerichtsbeschluss habe ich vorliegen brauche Sie aber zur Türöffnung und der daraus folgenden Eigentumssicherung.

  • Dafür braucht er so keine Polizei da er obenhin berechtigt ist die Wohnung zu betreten. Und da es kein zeitkritischer Einsatz ist kommt hier auch keine FW sondern der örtliche schlüsseldienst.


    Deswegen in dieser Variante: ABGELEHNT

  • Die Polizei bräuchte man, wenn mit Widerstand des Wohnungsbesitzers zu rechnen ist. Dann würde man das Ganze aber von vornerein so planen und wir wären bei einem geplanten Einsatz.


    Was man hier noch machen könnte wäre ein Szenario, bei dem der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt und die Tür von einem aggressiven Gegenüber vor der Nase zugeknallt bekommt. Dann müsste man damit rechnen, dass die Maßnahme gefährdet ist, wenn sie nicht sofort vollzogen wird und man könnte sich als Amtshilfe die Polizei dazu holen.

  • FloFrankfurt

    Hat das Label Polizei hinzugefügt.
  • Was man hier noch machen könnte wäre ein Szenario, bei dem der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt und die Tür von einem aggressiven Gegenüber vor der Nase zugeknallt bekommt. Dann müsste man damit rechnen, dass die Maßnahme gefährdet ist, wenn sie nicht sofort vollzogen wird und man könnte sich als Amtshilfe die Polizei dazu holen.

    Genau das wäre auch meine Idee gewesen. Eine noch extremere Situation wäre der zustand einer barrikadierten Wohnung was dann als (Haus-)besetzung zu handhaben ist. Ich glaube dafür ist der ReSi aber noch nicht weit genug^^